Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (15 Jahre bei Geburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Die Daten werden in Übereinstimmung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
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Geburtshaus Idstein e.V. Weiherwiese 38 | 65510 Idstein Tel.: 06126 225774 | E-Mail: info@geburtshaus-idstein.de www.geburtshaus-idstein.de |
1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kurse und Dienstleistungen der Hebammen Geburtshaus Idstein Quernheim und Partnerinnen und ihre Kooperationspartner*innen sowie des Geburtshaus Idstein e.V. (nachfolgend: Geburtshaus), die über die Website www.idstein.hebamio.de gebucht werden. Ausgenommen sind alle weiteren Angebote, die über die Website des Geburtshauses beworben und über externe Kursanbietende gebucht werden.
(2) Vertragspartnerin ist die jeweilige freiberuflich arbeitende Hebamme, die ihre Leistungen im Rahmen des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Hebammenhilfevertrag) oder als Wahlleistung erbringt. Die AGB des Geburtshauses und der individuelle Behandlungsvertrag bilden gemeinsam die vertragliche Grundlage.
(3) Mit dem Absenden der Online-Anmeldung gibt die Teilnehmer*in ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der Anmeldebestätigung per E-Mail durch das Geburtshaus zustande.
2 Dienstleistungsanmeldung und Vertragsbestätigung
(1) Die Anmeldung ist ausschließlich über das Online-Buchungssystem auf der Website möglich. Telefonische oder mündliche Anmeldungen sind nicht möglich.
(2) Nach Eingang der Anmeldung erhält die Teilnehmer*in eine automatische Bestätigung per E-Mail. Diese enthält alle wesentlichen Informationen zur gebuchten Dienstleistung (Termine, Ort, Kursleiterin, Gebühreninformationen). Bei Dienstleistungen, für die eine Wahlleistungsvereinbarung abzuschließen ist, kommt der Vertrag erst mit dem vollständigen Zahlungseingang zustande.
3 Dienstleistungsgebühren – Gesetzlich Versicherte
(1) Dienstleistungen, die im Rahmen des Leistungskatalogs des Hebammenhilfevertrages (§ 134a SGB V) erbracht werden, werden von den Hebammen mit den gesetzlichen Krankenkassen direkt abgerechnet. Die Hebamme rechnet ausschließlich die tatsächlich stattgefundenen Kursstunden mit der Krankenkasse ab. Für versäumte Stunden wird keine GKV-Abrechnung vorgenommen.
(2) Für Wahlleistungen erhalten gesetzlich Versicherte vor oder nach der Dienstleistung eine Rechnung. Die Rechnung wird durch die beauftragte Abrechnungszentrale (AZH) des Geburtshauses zugestellt.
(3) Versäumt eine gesetzlich Versicherte schuldhaft eine gebuchte Dienstleistung, wird eine Einnahmeausfallsgebühr in Höhe der entstandenen Kosten erhoben.
4 Dienstleistungsgebühren – Privat Versicherte und Selbstzahler*innen
(1) Für Dienstleistungen, die am Leistungskatalog des Hebammenhilfevertrages (§ 134a SGB V) orientiert sind, erhalten privat Versicherte und Selbstzahler*innen nach Beendigung der Dienstleistung eine Rechnung angelehnt an die jeweils gültige Vergütungsregelung. Die Rechnung wird durch die beauftragte Abrechnungszentrale (AZH) des Geburtshauses zugestellt.
(2) Für Wahlleistungen erhalten privat Versicherte und Selbstzahler*innen vor oder nach der Dienstleistung eine Rechnung. Die Rechnung wird durch die beauftragte Abrechnungszentrale (AZH) des Geburtshauses zugestellt.
(3) Privatversicherte und Selbstzahler*innen können die Rechnung zur Erstattung bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, ist von der jeweiligen privaten Krankenversicherung abhängig. Das Geburtshaus kann hierüber keine Auskunft geben.
(4) Versäumt eine privat Versicherte oder eine Selbstzahler*in schuldhaft eine gebuchte Dienstleistung, wird eine Einnahmeausfallsgebühr in Höhe der entstandenen Kosten erhoben.
5 Zahlungsbedingungen für Kurse
(1) Selbstzahlenden- und Wahlleistungen (Partner*innengebühren, nicht-GKV-Kurse etc.) sind innerhalb von 14 Tagen nach Kursbestätigung zu bezahlen.
(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto. Barzahlung ist nicht möglich.
(3) Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, wird der Kursplatz automatisch freigegeben. Die Teilnehmerin wird vorab per E-Mail informiert.
6 Zahlungsbedingungen für weitere Wahlleistungen
(1) Weitere Selbstzahlenden- und Wahlleistungen (Akupunktur, Taping, EMH, Massage etc.) werden nach Leistungserbringung privat in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder als Barzahlung.
7 Absage oder Verschiebung von Kursen durch die Kursleitung
(1) Bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl behält sich die Kursleitung das Recht vor, einen Kurs spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn abzusagen oder zu verschieben. Die Teilnehmer*in wird hierüber umgehend per E-Mail informiert.
(2) Im Falle einer Kursabsage durch die Kursleitung:
• Bereits bezahlte Kursgebühren werden vollständig erstattet.
• Für GKV-Versicherte entsteht kein Nachteil; es werden keine Leistungen abgerechnet.
(3) Wird eine einzelne Kursstunde durch die Kursleitung abgesagt (z.B. durch Krankheit), bemüht sich diese um einen zeitnahen Ersatztermin.
(4) Die Kursleitung haftet nicht für Ausfälle, die die Durchführung des Kurses verhindern und auf unvermeidbare Umstände (Naturkatastrophen, Pandemieauflage, staatliche Anordnungen etc.) zurückzuführen sind.
8 Haftung
(1) Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachtem Eigentum der Teilnehmer*innen (Wertgegenstände, Kleidung etc.) übernimmt das Geburtshaus keine Haftung.
(2) Jede Teilnehmer*in ist verpflichtet, die Kursleitung vor Kursbeginn unaufgefordert über relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren, die eine Anpassung der Übungen erforderlich machen. Die Kursleitung haftet nicht für Schäden, die durch verschwiegene Vorerkrankungen oder das Ignorieren von Anweisungen der Kursleitung entstehen.
(3) Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9 Hausordnung und Kursverhalten
(1) Alle Teilnehmer*innen werden gebeten, pünktlich zu erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen ist die laufende Kursstunde zu respektieren.
(2) Das Geburtshaus ist ein Ort der Ruhe und des Vertrauens. Die Bedürfnisse aller Teilnehmenden sind zu respektieren. Die Kursleitung ist berechtigt, Teilnehmende bei wiederholtem störendem Verhalten vom weiteren Kurs auszuschließen.
(3) Fotoaufnahmen und Videoaufzeichnungen im Kursraum sind ohne ausdrückliche Zustimmung aller Anwesenden und der Kursleitung nicht gestattet.
(4) Im Geburtshaus gilt ein Rauchverbot.
10 Datenschutz
(1) Das Geburtshaus Idstein e.V. verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Sozialgesetzbuch V (SGB V).
(2) Folgende Daten werden erhoben und verarbeitet:
• Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, Telefonnummer (zur Kursverwaltung und Kommunikation),
• Versicherungsdaten (Krankenkasse, Versichertennummer) für die GKV-Abrechnung,
• Gesundheitsbezogene Angaben im Rahmen des Behandlungsvertrags (besonders schutzwürdige Daten gemäß Art. 9 DSGVO).
(3) Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
• 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Vertragserfüllung (Kursdurchführung und Abrechnung),
• 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Nr. 1b BDSG: Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen der Hebammenversorgung,
• 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: Gesetzliche Verpflichtungen (SGB V, Hebammenhilfevertrag).
(4) Datenweitergabe: Für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse werden die Daten an die beauftragte Abrechnungszentrale übermittelt. Diese Abrechnungszentrale ist als Auftragsverarbeiterin gemäß Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet und darf die Daten ausschließlich für die Abrechnungsaufgabe verwenden. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z.B. im Rahmen von Kassenprüfungen).
(5) Speicherdauer: Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (in der Regel 10 Jahre für steuerrelevante Unterlagen gemäß § 257 HGB, § 147 AO).
(6) Rechte der Teilnehmenden gemäß DSGVO:
• Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 DSGVO),
• Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
• Löschung der Daten nach Wegfall des Zwecks (Art. 17 DSGVO),
• Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
• Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
• Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
(7) Kontakt Datenschutz: info@geburtshaus-idstein.de oder schriftlich an die oben genannte Adresse des Geburtshauses.
(8) Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde: Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden.
(9) Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Website unter www.geburtshaus-idstein.de/datenschutz abrufbar.
11 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Sonstiges
(1) Für Verbraucher*innen ist der gesetzliche Gerichtsstand der Wohnsitz der Verbraucher*innen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Für Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Diese AGB ersetzen alle früheren Versionen. Für laufende Buchungen gelten die AGB zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Stand: August 2026 | Geburtshaus Idstein
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.